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Garantiebedingungen der ESYLUX Swiss AG

Die ESYLUX Swiss AG, Heidelbergstraße 9, CH-8355 Aadorf (nachfolgend „ESYLUX“) gewährt den Kunden, die Unternehmer sind, die nachfolgende Herstellergarantie. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, welche bei Abschluss des Kaufes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

I. Inhalt und Gegenstand der Garantie
Diese Herstellergarantie gilt für Produkte ab dem 1. Januar 2018. Maßgeblich ist der Abschluss des Kaufvertrages mit ESYLUX. Bei Produkten, die nach dem 1. Januar 2018 erworben wurden/werden und deren Bedienungsanleitung Garantiebedingungen enthalten, die von diesen Garantiebedingungen abweichen, gelten diese Garantiebedingungen, sofern und soweit sie für den Kunden vorteilhafter sind als die Garantiebedingungen in der Bedienungsanleitung.

Sämtliche ESYLUX-Produkte erfüllen höchste Qualitätsstandards. Daher garantiert ESYLUX, dass jene Produkte, die mit der Marke „ESYLUX“ gekennzeichnet sind und die der Kunde von ESYLUX, einer Vertriebsgesellschaft von ESYLUX oder von Händlern, die die Produkte von ESYLUX oder einer Vertriebsgesellschaft von ESYLUX bezogen haben, erworben hat, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.

Der Garantiezeitraum richtet sich nach der jeweiligen Produktserie und ist auf der Webseite www.esylux.ch auf der jeweiligen Produktseite sowie im dort herunterzuladenden Datenblatt des Produkts angegeben.

Die Garantie umfasst ausschließlich Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler. Die Garantie zeichnet sich dadurch aus, dass sie dem Kunden auch nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Haftung für Sachmängel (s. Ziffer VIII. dieser Garantiebedingungen) die Möglichkeit einräumt, Mängel anzumelden. Diese zeitliche Verlängerung der „Mängelhaftung“ bedeutet aber nicht, dass der Kunde durch die Garantie Rechte gegen ESYLUX erhält, die inhaltlich über die Sachmängelhaftung von ESYLUX hinausgehen.

Die Garantie gilt ausschließlich unter den Bedingungen, dass

  1. die Produkte in Übereinstimmung mit den vorgegebenen Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Produktbroschüre, Produktetikett und dergleichen) verwendet werden;
  2. die Produkte fachmännisch (gemäß dem Produkt beigelegter Montageanleitung) installiert und in Betrieb gesetzt wurden;
  3. die Erbringung von Dienstleistungen wie z.B. Softwareupgrades oder Funktionserweiterungen ausschließlich durch ESYLUX oder einen von ESYLUX benannten Dritten erfolgt;
  4. die nach den einschlägigen technischen Normen bzw. produktspezifisch vorgegebenen, zulässigen Grenzwerte für Temperaturen, Spannungen, Luftfeuchten und Umgebungen nicht überschritten werden und
  5. das Produkt keinen nicht bestimmungsgemäßen mechanischen und/oder chemischen Belastungen ausgesetzt wird.

II. Zusatzinformationen zu LED-Produkten
Zusatzinformation zu LED-Produkten: Bei LED-Produkten ist ein Lichtstromrückgang bis zu einem Wert von 0,6% / 1000 Betriebsstunden Stand der Technik und somit nicht von der Garantie erfasst. Die Farbtoleranz von LED-Modulen ist von der Herstellergarantie nicht umfasst. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuen LED-Modul einer Toleranz von +/- 10%. In den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) sind alle relevanten technischen Daten angeführt. Bei Nachlieferungen von LED-Produkten kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.

III. Was ist von der Garantie nicht erfasst?
Die Garantie erfasst nicht:

  1. alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Nebenkosten (wie z.B. Kosten für den Ein- und Ausbau, Transport des fehlerhaften und des reparierten bzw. neuen Produktes, Entsorgung, Fahrt- und Wegezeit, Hebevorrichtungen, Gerüste); diese Kosten gehen zu Lasten des Kunden;
  2. Verschleißteile, wie beispielsweise alle Standard-Lampen, Batterien und Hard-Drives; Computer und Server, die entweder Harddisks oder mechanische Verschleißteile beinhalten;
  3. Kunststoffteile z.B. aus Polycarbonat, soweit diese sich aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses verfärben oder verspröden;
  4. Einstellungen bzw. Parametrierungen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiß, Ermüdung oder Verschmutzung verändern;
  5. Produktfehler, welche auf Softwarefehler, Bugs, Viren oder Ähnliches zurückzuführen sind;
  6. von Zeit zu Zeit notwendige Dienstleistungen wie neuerliche Inbetriebnahme, Software Updates etc.;
  7. Transportschäden oder –verluste, weil die Lieferung an den Kunden nicht eine vertragliche Pflicht von ESYLUX ist;
  8. Schäden, die auf einen von ESYLUX nicht zu vertretenen fehlerhaften elektrischen Anschluss zurückzuführen sind, und
  9. Produktausfälle, die bereits im Rahmen der vertraglichen oder gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung behoben wurden.

Sollten dem Kunden gem. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ESYLUX (s. Ziffer VIII. dieser Garantiebedingungen) Rechte gegen ESYLUX zustehen, die über die vorstehend genannten Inhalte der Garantie hinausgehen, so bleiben diese Rechte unberührt, d.h., der Kunde kann sie selbstverständlich durchsetzen.

IV. Wann erlischt die Garantie?
Die Garantie erlischt, wenn

  • an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch ESYLUX Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden;
  • das Produkt unsachgemäß, nicht bestimmungsgemäß oder unter Missachtung der Vorgaben der Bedienungshinweise genutzt wird, insbesondere, wenn An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an dem Produkt eigenmächtig vorgenommen wurden oder Mängel auf die Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen zurückzuführen sind, die keine ESYLUX-Originalteile sind, oder
  • das Produkt fehlerhaft elektrisch angeschlossen wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vorgaben aus der Bedienungsanleitung missachtet werden.

V. Der Garantiefall. Was ist zu tun?
Sofern der Kunde der Meinung ist, es liege ein Garantiefall vor, hat er den Garantiefall innerhalb von 30 Tagen (maßgeblich ist die Absendung der Meldung) ab der Feststellung des Defektes durch den Kunden ESYLUX oder der ESYLUX-Vertriebsgesellschaft in dem Land, in dem das Produkt erstmalig erworben wurde, schriftlich unter Beifügung einer Kopie des betreffenden Kaufvertrages bzw. der Rechnung und einer Beschreibung des eingetretenen Defekts zu melden. ESYLUX ist berechtigt, das als defekt gemeldete Produkt zu untersuchen. Sofern hierfür die Übersendung des Produkts erforderlich ist, muss der Kunde ESYLUX bzw. der jeweiligen ESYLUX-Vertriebsgesellschaft auf eigene Kosten das als defekt gemeldete Produkt übersenden. Grundsätzlich wird dem Kunden empfohlen, das aus seiner Sicht defekte Produkt sogleich mit der Anzeige zu übersenden. Bei Produkten, die fest installiert sind und sich nicht versenden lassen, ist ESYLUX bzw. der jeweiligen ESYLUX-Vertriebsgesellschaft die Möglichkeit zu geben, die Produkte vor Ort zu besichtigen. Eine Verpflichtung von ESYLUX oder der jeweiligen ESYLUX-Vertriebsgesellschaft, die Produkte vor Ort zu besichtigen, besteht nicht. Die Abwicklung von Garantiefällen erfolgt über die ESYLUX-Vertriebsgesellschaft in dem jeweiligen Land, in dem das Produkt erstmalig erworben wurde.

Sollte sich nach Prüfung des Produktes herausstellen, dass ein Garantiefall eingetreten ist, liegt es im Ermessen von ESYLUX, das fehlerhafte Produkt zu reparieren, kostenlos ein gleichwertiges Produkt zu liefern oder eine Gutschrift anzubieten. ESYLUX wird dem Kunden das reparierte bzw. gleichwertige Ersatzprodukt frachtfrei zusenden.

VI. Gilt eine neue Garantie nach der Abwicklung eines Garantiefalls?
Sofern ein Garantiefall abgewickelt worden ist, gilt für das ausgetauschte oder reparierte Produkt keine neue Garantie, insbesondere verlängert sich nicht der Garantiezeitraum. Die ursprüngliche Garantie gilt jedoch uneingeschränkt fort, sofern der Garantiezeitraum nicht abgelaufen ist. Fällt das ersetzte oder reparierte Produkt erneut aus, so können diese Probleme unter der ursprünglichen Garantie gemeldet werden. Etwaige Ansprüche des Kunden aus der vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistung bleiben hiervon unberührt (s. Ziffer VIII. dieser Garantiebedingungen).

VII. Hinweise zu Ersatzprodukten und -teilen
Sämtliche Ersatzprodukte oder -teile können neue oder wiederverwertete Materialien enthalten, die gegenüber neuen Produkten oder Teilen bezüglich Leistung und Zuverlässigkeit gleichwertig sind. Das Ersatzprodukt kann hinsichtlich Abmessungen und Design vom ursprünglichen Produkt abweichen. „Wiederverwertete Materialien“ sind Teile oder Produkte, die gebraucht oder überholt und nicht neu sind. Obwohl solche Teile oder Produkte nicht neu sind, ist der Zustand nach einer Überholung oder Instandsetzung hinsichtlich der Leistung und Zuverlässigkeit wie neu. Die Funktionalität sämtlicher Ersatzprodukte oder -teile ist gleichwertig mit derjenigen des zu ersetzenden Produktes oder des zu ersetzenden Teiles.

VIII. Ansprüche des Kunden aus Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Etwaige Ansprüche des Kunden aus vertraglicher oder gesetzlicher Sachmängelhaftung (Gewährleistung) werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder abgeändert. Diese richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ESYLUX in der bei Abschluss des Kaufvertrages für das jeweilige Produkt geltenden Fassung oder – sofern ESYLUX mit dem Kunden Sondervereinbarungen getroffen hat, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen – die von ESYLUX mit dem Kunden getroffenen Sondervereinbarungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungenstehen unter www.esylux.ch zum Download zur Verfügung oder können vom Kunden bei ESYLUX angefordert werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ergänzend bei der Erbringung von Garantieleistungen unter diesen Garantiebedingungen, soweit diese Garantiebedingungen keine einschlägigen Regelungen enthalten. Bei Widersprüchen in den in solchen Fällen ergänzend anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder etwaigen Sondervereinbarungen zu den in diesen Garantiebedingungen getroffenen Regelungen gehen diese Garantiebedingungen vor.

IX. Datenschutz
ESYLUX verarbeitet die notwendigen Daten auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Garantie unterliegt materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Regelungen der UN-Konvention zum Internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Garantie ist CH-8355 Aadorf.

Gültig ab 01.2018