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AGB / Liefer- und Zahlungsbedingungen

WIR VERKAUFEN UND LIEFERN

ausschliesslich an Unternehmer (gewerbliche Abnehmer) bzw. Händler und ausschliesslich zu nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes bestimmt ist, und zwar auch im Falle mündlich geschlossener Kaufverträge. Der Käufer erkennt sie nicht nur für den vorliegenden Vertrag, sondern auch für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt, müssen vielmehr ebenso wie andere abweichende Vereinbarungen für jedes einzelne Geschäft schriftlich bestätigt werden.

1. PREISE

Die Preise in unseren Preislisten sind freibleibend, sie stellen kein Angebot dar. Vereinbarte Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Sie beruhen auf dem Stand der Löhne und Einsatzkosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sollten bis zum Zeitpunkt der Lieferung Änderungen eintreten, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzugleichen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Sollte diese Preiserhöhung mehr als zehn Prozent gegenüber dem vereinbarten Preis betragen, ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle Preise verstehen sich ab Werk oder Lager und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferungen erfolgen an den Käufer gegen Berechnung der Fracht- und Verpackungskosten, wenn nicht Selbstabholung vorgeschrieben wird. Besondere Versandarten (Expressgut, Eilgut, Luftfracht) werden nur auf Wunsch des Käufers vorgenommen und ebenfalls gesondert berechnet.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Rechnungen sind, wenn nichts Anderes vereinbart ist, vor dem Versand netto Vorauskasse zu bezahlen. Der Käufer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % zu verzinsen. Wir behalten uns gegenüber dem Käufer indes vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Checks und Wechsel, letztere nur nach vorheriger Vereinbarung, werden nur zahlungshalber gegen Vergütung der Diskont- und Bankspesen angenommen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest wird nicht übernommen. Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse darstellen (z. B. Nichteinlösung von Checks oder Wechseln sowie Nichtbezahlung fälliger Forderungen für schon gelieferte Waren), berechtigen uns, sämtliche Rechnungen über schon ausgelieferte Waren fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur Zug um Zug gegen Bezahlung vorzunehmen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Rechtsverhältnis beruht. Eine Verrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.

3. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegenüber dem Käufer in unserem Eigentum. Der Käufer ermächtigt uns hiermit, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister auf seine Kosten vorzunehmen, und verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Eigentumsanspruch nicht beeinträchtigt wird. Im Unterlassungsfall wird der Käufer vollumfänglich für allfällige Schäden haftbar. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Verschlechterung der Vermögenslage bzw. der Kreditwürdigkeit gemäss Ziffer 2 sind wir, unbeschadet der Ausübung weiterer Rechte, berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zum Zwecke der Sicherstellung zu verlangen; hierin liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Käufer hat uns Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren. Zur Herausgabe hat der Käufer die Vorbehaltsware getrennt von seinen anderen Waren zu lagern und sie als unter unserem Eigentumsvorbehalt stehend zu kennzeichnen. Wir sind berechtigt, die Ware freihändig nach vorheriger Fristsetzung zur Zahlung zu verkaufen. Gutschrift der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös abzüglich der Verwertungskosten. Übersteigt der Wert der Sicherung die Höhe unserer Forderungen um 20 Prozent oder mehr, werden wir insoweit die Sicherungen, die die Höhe unserer Forderungen übersteigen, auf Verlangen des Käufers freigeben. Der Käufer hat uns über den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen, insbesondere aufgrund von Zwangsvollstreckungsmassnahmen, zu unterrichten und uns in jeder Weise auf eigene Kosten bei der Intervention zu unterstützen.

4. LIEFERFRIST

In Angeboten genannte Lieferfristen sind freibleibend. Die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist gilt vom Tage der vollständigen Klärung der Bestellung an. Eine Gewährleistung für die Einhaltung einer Lieferfrist übernehmen wir nicht, es sei denn, dass sie ausdrücklich schriftlich als „Fixtermin” bezeichnet worden ist. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie z. B. Aufruhr, Krieg, Blockade, Streik sowie Ausbleiben der Selbstbelieferung und Betriebsstörungen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können.

5. GEFAHRÜBERGANG

Die Gefahr geht – auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager verlässt oder, im Falle der Selbstabholung, sobald die Ware uns versand- oder abholbereit gemeldet ist. Dies gilt auch, wenn der Versendungsort nicht Erfüllungsort ist. Alle Sendungen sowie etwaige Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers.

6. SACHMÄNGEL/ MÄNGELANSPRÜCHE

6.1       Die Qualität und die Art der Anwendung, welche erwartet werden können, sind in Beiblättern (Benutzerhandbuch/Installationsanleitung und Datenblatt) geregelt. Diese Blätter (Benutzerhandbuch/Installationsanleitung und Datenblatt) können von unserer Homepage heruntergeladen werden. Zusätzlich händigen wir diese unseren Kunden auf Wunsch aus. Die Handhabung sowie die Qualität/Erscheinung von unseren Produkten übersteigen nicht die Beschreibungen in den Beiblättern (Benutzerhandbuch/Installationsanleitung und Datenblatt). Wir leisten im Falle einer mangelhaften Lieferung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Gewähr. Die gesetzlichen Wahlrechte des Kunden gemäss Art. 205 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts sind ausgeschlossen.

6.2       Sofern und soweit zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Ausbau des mangelhaften Produktes und der Einbau oder das Anbringen des nachgebesserten oder neu gelieferten mangelfreien Produktes erforderlich sind, behalten wir uns das Recht vor, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Ausbau und der Einbau kostenschonend durch uns erfolgen kann und je nach Ergebnis der Prüfung den Ausbau und Einbau vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Unbeschadet davon sind wir berechtigt, auf das Entfernen des mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen des nachgebesserten oder neu gelieferten Produktes zu verzichten, sofern dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

6.3       Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer eine verhältnismässige Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) kann der Käufer nur bei schwerwiegenden Mängeln verlangen, aufgrund deren dem Käufer ein Festhalten am Kaufvertrag unter objektiven Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann. Bei sonstigen Mängeln steht dem Käufer kein Wandlungsrecht zu. Dies gilt analog auch in Fällen, in denen der Ausbau eines mangelhaften Produktes und der Einbau oder das Anbringen eines nachgebesserten oder neu gelieferten mangelfreien Produktes aufgrund unverhältnismäßiger Kosten unterbleibt.

6.4       Der Käufer hat die Ware innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Waren zu untersuchen. Bei ordnungsgemässer Untersuchung sind erkennbare Mängel innerhalb 8 Tagen nach Lieferung und versteckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls gilt die gelieferte Ware als vertragsgemäss genehmigt und die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

6.5       Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für gebrauchte Gegenstände werden jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen. Verlangt der Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages, steht ihm neben der Rückerstattung des bereits bezahlten Kaufpreises kein Schadensersatz wegen des Mangels zu (etwa aufgrund von Ausbau- oder Ersatzkosten etc.). Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Sache beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Produkthaftpflichtgesetz unabdingbare längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wandlung und Minderung sind nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgeschlossen. Soweit ausservertragliche Ansprüche wegen Lieferung einer mangelhaften Sache mit Mängelansprüchen konkurrieren, gelten für die ausservertraglichen Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen. Solche sowie auch sonstige Schadensersatzansprüche richten sich nach der nachfolgenden Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.

7. HAFTUNG

Wir haften für Schäden, soweit diese von uns vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Im Übrigen ist, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung, insbesondere für indirekte Schäden sowie Folgeschäden, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

8. RÜCKGABE

Die Rückgabe von vertragsgemäss gelieferten Waren ist ausgeschlossen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Wir sind berechtigt, die Rücknahme von der Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr abhängig zu machen.

9. SONSTIGES

Es gilt für diesen Vertrag das materielle Schweizer Recht, unter Ausschluss der Regelungen der UN-Konvention zum Internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist 8355 Aadorf (Schweiz). Wir sind jedoch auch berechtigt, eine Klage bei jedem anderen für den Käufer zuständigen Gericht zu erheben. Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Mängelansprüche ist 8355 Aadorf (Schweiz). Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder unvollständig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des mit dem Käufer geschlossenen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem Zweck der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommt.

Gültig ab 02.2018